Sportanlagen Rütimatten - Benützungsreglement
Der Unterhalt obliegt dem Werkhof. Für die Belegung ist die Betriebskommission zuständig.
Die direkte Aufsicht obliegt der Betriebskommission, bzw. dem Platzwart (Der Platzwart ist Mitglied der Betriebskommission.).
Die Anlagen stehen insbesondere den interessierten Sportvereinen und Gruppierungen zur Verfügung.
Der Gemeinderat behält sich separate Benützungsvereinbarungen vor.
Einheimische Benützer haben Vorrang.
Es ist bei der Betriebskommission eine Bewilligung einzuholen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem hier erhältlichen Benützungsreglement.
Informationen
- Datum
- 7. November 1988
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat Schöftland
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
SportanlageRuetimatten-BenRegl.pdf (PDF, 76.25 kB) | Download | 0 | SportanlageRuetimatten-BenRegl.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|