Wirtetätigkeit - Anleitung für Meldung / Infos zum Verfahren

Schlosshof-Beiz / Transparent im Schlosshof (Bild-Ausschnitt)

Wirtebewilligungen - Anleitung - Infos

Gemäss Gastgewerbeverordnung (GGV) § 6 besteht eine Meldepflicht, wonach eine dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden muss.

Das Verfahren ist in der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF-Download) beschrieben.

Die Gemeindekanzlei (info@schoeftland.ch / 062 739 12 22) steht Ihnen für weitere Infos und Abklärungen gerne zur Verfügung.

Informationen

Datum
30. September 2024
Herausgeber/-in
Gemeindekanzlei Schöftland

Dokumente

Name
WirteBewilligung2024-Anleitung_AbisZ (PDF, 460.1 kB) Download 0 WirteBewilligung2024-Anleitung_AbisZ

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