Wirtetätigkeit - Anleitung für Meldung / Infos zum Verfahren
Wirtebewilligungen - Anleitung - Infos
Gemäss Gastgewerbeverordnung (GGV) § 6 besteht eine Meldepflicht, wonach eine dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden muss.
Das Verfahren ist in der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF-Download) beschrieben.
Die Gemeindekanzlei (info@schoeftland.ch / 062 739 12 22) steht Ihnen für weitere Infos und Abklärungen gerne zur Verfügung.
Informationen
- Datum
- 30. September 2024
- Herausgeber/-in
- Gemeindekanzlei Schöftland
Dokumente
Name | |||
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WirteBewilligung2024-Anleitung_AbisZ (PDF, 460.1 kB) | Download | 0 | WirteBewilligung2024-Anleitung_AbisZ |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 739 12 22 | info@schoeftland.ch |