Wirtebewilligung / Einzelanlass mit Wirtetätigkeit
Sofern an einem Einzelanlass Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.
Für Einzelanlässe erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung bei Ihrer Gemeinde.
Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass
a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und
b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz)
zu melden.
Der nachfolgende Link führt Sie zum Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle, Aarau. Öffnen Sie dort das Online-Formular "Meldeformular für Einzelanlässe", füllen Sie dieses aus und folgen Sie den darin aufgeführten Instruktionen. Reichen Sie schlussendlich das ausgedruckte und unterzeichnete Gesuchsformular der Gemeindekanzlei 5040 Schöftland ein.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 739 12 22 | info@schoeftland.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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