Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung - welche Sie bei der Gemeindekanzlei erhalten - eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Pass- und Patentamt. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.
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