Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter persönlich abmelden. Sie können die Ablesung des Stromzählers im Voraus auslösen.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Ihre Meldung wird umgehend an einen Zählerableser weitergeleitet.
Für den Fall, dass das Wegzugsdatum und der Kündigungstermin nicht übereinstimmen, tragen Sie diesen Umstand bitte im Kommentar-Feld ein.

Verfahren

Die Ablesung des/der Zähler wird entsprechend vollzogen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.