Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen; ehemals vormundschaftliche Massnahmen
Per 1. Januar 2013 gilt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR). Die bisherige Vormundschaftsbehörde (Gemeinderat Schöftland) wurde durch das Familiengericht abgelöst und trägt jetzt die Bezeichnung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Neu werden vormundschaftliche Massnahmen von dieser Behörde als Abteilung des Bezirksgerichtes angeordnet:
Kindesschutzbehörde/Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Familiengericht
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Telefon 062 768 55 55
Fax 062 768 55 56
bezirksgericht.kulm@ag.ch
Weitere Kontakte/Infos zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht finden Sie HIER
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 062 739 12 62 | soziale-dienste@schoeftland.ch |
Name | Download |
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