Klammervermerk des alten Heimatortes nach Fusion
Bei einer Gemeindefusion ändert in der Regel auch der Heimatort der Bürgerinnen und Bürger. So änderte beispielsweise per 1. Januar 2019 der Heimatort der Bürger von Attelwil auf Reitnau.
Seit 2024 haben davon betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das bisherige Gemeindebürgerrecht, welches zufolge Zusammenschluss, Umgemeindung oder Neubildung von Gemeinden weggefallen ist, in Klammer der neuen Gemeindebezeichnung anzufügen.
Ein entsprechender Antrag kann innert einer Frist von 2 Jahren seit Wegfall des bisherigen Gemeindebürgerrechts gestellt werden oder bis zum 1. Juli 2026 für Gemeindezusammenschlüsse, die in den Jahren 2002 bis 2024 erfolgt sind.
Um einen solchen Antrag zu stellen, füllen Sie bitte den Onlineantrag auf der nachfolgenden Webseite des Kantons Aargau aus: Antragsformular für Ergänzung des bisherigen Heimatortes.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt | 062 739 12 82 | zivilstandsamt@schoeftland.ch |