Der Heimatschein muss bei der Wohngemeinde hinterlegt werden. In der Regel wird dieses Dokument erstmals bei der Erreichung der Volljährigkeit bestellt und anschliessend bei jeder Änderung der Personendaten (Namensänderung, Zivilstandsänderung). Bei einem Wohnsitzwechsel erhält man den Heimatschein von der alten Wohngemeinde zurück und kann ihn bei der neuen Wohngemeinde wieder deponieren.

Der Heimatschein muss beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden. Wir sind für die Heimatorte Hirschthal, Holziken, Kirchleerau, Kölliken, Moosleerau, Muhen, Reitnau, Schlossrued, Schmiedrued, Schöftland, Staffelbach, Uerkheim und Wiliberg zuständig.

Wenn Sie einen noch gültigen Heimatschein verloren haben und aus diesem Grund einen neuen bestellen, geben Sie dies bitte bei der Bestellung an.

Der nachfolgende Link führt Sie zum SmartServicePortal, wo Sie Ihre gewünschte Bestellung entsprechend in Auftrag geben können.

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