Wirtebewilligung / Aufnahme der Wirtetätigkeit
Für die Aufnahme der Wirtetätigkeit und insbesondere auch für eine Bewilligung zum Ausschank und Verkauf von Spirituosen bei Wirtetätigkeit füllen Sie das Meldeformular vollständig, wahrheitsgetreu und rechtgültig aus. Beachten Sie die Weisungen, Voraussetzungen, Fristen und Termine etc.; der Vorgehensablauf ist Schritt für Schritt beschrieben.
Mit dem kantonalen Online-Formular sind auch die Betriebsschliessungen oder Mutationen zentral zu melden. Weitere Infos zum Thema finden Sie unter Publikationen: Wirtetätigkeit – Anleitung für Meldungen / Infos zum Verfahren.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 739 12 22 | info@schoeftland.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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