Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen; ehemals vormundschaftliche Massnahmen

Per 1. Januar 2013 gilt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR). Die bisherige Vormundschaftsbehörde (Gemeinderat Schöftland) wurde durch das Familiengericht abgelöst und trägt jetzt die Bezeichnung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Neu werden vormundschaftliche Massnahmen von dieser Behörde als Abteilung des Bezirksgerichtes angeordnet:

Kindesschutzbehörde/Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Familiengericht
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Telefon 062 768 55 55
Fax 062 768 55 56
bezirksgericht.kulm@ag.ch

Weitere Kontakte/Infos zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht finden Sie HIER

Zugehörige Objekte